15-06-2014, 13:05
(15-06-2014, 12:25)Desaster2005 schrieb: Gilt diese Rechtslage auch für eine „alleinerziehende“ KMOb dies auch bei einer KM zutrifft, das weiss ich nicht. Im Mutterschutz, oder in den ersten 3 Jahren des Kindes sicher nicht zutreffend.
Grundlegend gilt für einen Hartzer jedoch, sofern dieser als erwerbsfähig gestuft ist, das man zur Eingliederung zur Verfügung zu stehen hat und sich diesem nicht entziehen darf.
Näheres dazu kannst du diesen Erläuterungen entnehmen.