15-06-2014, 14:11
(15-06-2014, 14:00)Desaster2005 schrieb: Die Bemerkung zu den Bewerbungsobliegenheiten der KM war nur so "am Rande" bemerkt, jedoch hat es noch immer in keiner Weise meine eigene Frage beantwortet. Und in dieser ging es um die An- und Abmeldung für die Jobcenter bei Ortabwesenheit der KM.
Da kein Jobcenter verlangen kann, dass der Hilfeempfänger am nächsten Tag auf der Matte steht, genügt es wirklich, wenn sie alle 3 - 4 Tage die Post kontrolliert.
Das kann auch eine Nachbarin täglich übernehmen und den Hilfeempfänger sofort informieren, sobald Post vom Jobcenter eintrudelt.
Ich würde mir sogar zutrauen an die Adria zu fahren, wenn eine verlässliche Person da wäre, die meine Post kontrolliert.
Die 560 km von mir aus, lege ich in einer Nachtfahrt leicht und locker hin. Meine Telefonnummer brauche ich beim Jobcenter nicht angeben, also auch keine Kontrollanrufe befürchten.
Da sind die 28 km die das ehemalige Objekt Deiner Begierden zurück legen muss ein Klacks.
LG
Robert
PS ich bin kein ALG-II-Fall, der seine Ortsabwesenheit angeben muss.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.