15-06-2014, 15:05
Wenn sie an einer Weiterbildung/Umschulung teilnimmt, ist sie doch abgesehen von der Anwesenheitspflicht an der Maßnahme doch ohnehin aus dem Machtbereich des Jobcenters. Da braucht sie auch keinen Urlaubsantrag stellen, das interessiert schlicht niemanden. Wer in der Statistik nicht auftaucht, wird auch nicht gegängelt. Das dümmste, und wirklich das allerdümmste was man nun wirklich nicht machen sollte , ist die Mutter wegen der geldwerten Abwesenheit des Sohnes zu denunzieren. Wie blöd müsste man sein, seinem eigenen Kind den Geldhahn abzudrehen? Der Grundbedarf; der ohnehin schon vermindert ist; ist doch nur für ihn gedacht. Es sei denn, Machtphantasien überdauern parallel zum Kindeswohl und der Mangel des Willens, nicht den Rausch der Ratio zu opfern, tritt nicht erkennbar hervor.