15-06-2014, 20:05
Der Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Mütter wird analog zum Geschiedenenunterhalt behandelt.
Die Kinderunterhalte sind gleichrangig, es ist 1 Kind mehr da.
Die Anzahl der Unterhaltsberechtigten erhöht sich um 2.
Die Kinderunterhalte sind gleichrangig, es ist 1 Kind mehr da.
Die Anzahl der Unterhaltsberechtigten erhöht sich um 2.
Wer nicht taktet, wird getaktet...