Vorsicht. Vorsicht.
Ich kann mich p nur deutlich anschließen.
Gerade wenn es sich um eine für das Kind bedeutsame Sache handelt, ist das Einverständnis des (anderen) Sorgeberechtigten einzuholen.
Nur in dringenden Notfällen, bei gegenwärtiger Lebensgefahr und wenn der andere ET nicht erreichbar ist, ist ein Alleingang gefahrlos.
Anderenfalls kann das der Anfang vom Ende des Sorgerechts sein oder dieses in unerreichbare Entfernung setzen.
Es hängt dann sehr von der 'Gewaltbereitschaft' der Mutter, vom zuständigen Jugendamt und vom Gericht ab, was aus solch einer Sache werden kann.
S.
Ich kann mich p nur deutlich anschließen.
Gerade wenn es sich um eine für das Kind bedeutsame Sache handelt, ist das Einverständnis des (anderen) Sorgeberechtigten einzuholen.
Nur in dringenden Notfällen, bei gegenwärtiger Lebensgefahr und wenn der andere ET nicht erreichbar ist, ist ein Alleingang gefahrlos.
Anderenfalls kann das der Anfang vom Ende des Sorgerechts sein oder dieses in unerreichbare Entfernung setzen.
Es hängt dann sehr von der 'Gewaltbereitschaft' der Mutter, vom zuständigen Jugendamt und vom Gericht ab, was aus solch einer Sache werden kann.
S.