18-06-2014, 17:22
Heute habe ich einen weiteren köstlichen Beweis der durchaus humoresken Arbeitsweise meines Ja erhalten.
Nicht nur, daß wie sonst auch üblich, der Hinweis auf die Ermittlungen gem. §170 gegeben ist - nein, diesmal wird noch explizit darauf hingewiesen daß meine Weigerung den Phantasmen des JA nachzukommen weitere Kosten und Unannehmlichkeiten nach sich ziehen wird. Im schlimmsten Fall bis zu 3 Jahre Gefägnis.
Was dem ganzen aber die Krone aufsetzt und weswegen ich nach Rat frage:
Der betreffende JA Mitarbeiter hat das an mich gerichtete Schreiben als Kopie an meine Eltern gesandt!!!!!!!!!!
Falsche Person, falsche Wohneinheit, falsches Bundesland........
Kann ich gegen diese Person bei der Polizei Anzeige erstatten? Ich wüßte nicht was meine Eltern meine finanziellen Belange angehen sollten. Erst recht nicht wie es um meine Unterhaltszahlungen steht. Ist ja nun nicht so daß ich gerade 18 geworden bin und bei Mutti im Keller wohne. Das ist schon weit über ne Dekade her.....
Gibts da also ne Möglichkeit? Ich würde ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Kombination mit Strafanzeige bevorzugen
Nicht nur, daß wie sonst auch üblich, der Hinweis auf die Ermittlungen gem. §170 gegeben ist - nein, diesmal wird noch explizit darauf hingewiesen daß meine Weigerung den Phantasmen des JA nachzukommen weitere Kosten und Unannehmlichkeiten nach sich ziehen wird. Im schlimmsten Fall bis zu 3 Jahre Gefägnis.

Was dem ganzen aber die Krone aufsetzt und weswegen ich nach Rat frage:
Der betreffende JA Mitarbeiter hat das an mich gerichtete Schreiben als Kopie an meine Eltern gesandt!!!!!!!!!!
Falsche Person, falsche Wohneinheit, falsches Bundesland........
Kann ich gegen diese Person bei der Polizei Anzeige erstatten? Ich wüßte nicht was meine Eltern meine finanziellen Belange angehen sollten. Erst recht nicht wie es um meine Unterhaltszahlungen steht. Ist ja nun nicht so daß ich gerade 18 geworden bin und bei Mutti im Keller wohne. Das ist schon weit über ne Dekade her.....
Gibts da also ne Möglichkeit? Ich würde ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Kombination mit Strafanzeige bevorzugen
