19-06-2014, 10:43
@Zala:
Der TO meint das Unterhaltvorschußgesetz. ES scheint hier um die Vermögens-Nachweise (Leistungs-Nachweise) zu gehen, die das Jugendamt von ihm fordert um ihn darauf zu deklarieren, ob er leistungsfähig ist oder nicht - und wenn nicht - warum nicht.
Wobei ich allerdings 60 Bewerbungen, selbst bei einer "gesteigerten Obliegenheit" mehr als unverschämt finde. In der Regel belaufen die sich auf ca. 20 bis glaube max. 30, je nach Laune und Missgunst der Jugendamt-Angestellten.
Selbst aus dem "netten" Androh-Schreiben der Jugendämter dazu, gehen keine 60 Bewerbungen pro Monat hervor.
Der TO meint das Unterhaltvorschußgesetz. ES scheint hier um die Vermögens-Nachweise (Leistungs-Nachweise) zu gehen, die das Jugendamt von ihm fordert um ihn darauf zu deklarieren, ob er leistungsfähig ist oder nicht - und wenn nicht - warum nicht.
Wobei ich allerdings 60 Bewerbungen, selbst bei einer "gesteigerten Obliegenheit" mehr als unverschämt finde. In der Regel belaufen die sich auf ca. 20 bis glaube max. 30, je nach Laune und Missgunst der Jugendamt-Angestellten.
Selbst aus dem "netten" Androh-Schreiben der Jugendämter dazu, gehen keine 60 Bewerbungen pro Monat hervor.
"Tempus Fugit - Amor Manet"