Moin Feldi.
Diese Schreiben sind mehr oder wenige Standard, Drohungen üblich.
Es ist gewollt, den Adressaten Angst einzujagen, sodaß die 'Schiss' bekommen.
Wenn bei Dir tatsächlich nix zu holen ist, Du im Sinne des Unterhaltsrechts 'leistungsunfähig' bist, dann bist Du im Sinne des Sozialrechts idR auch bedürftig. Mit zwei Kindern, zu den auch noch ein Umgangsrecht bzw eine Pflicht besteht, die zeitweilig bei Dir leben und von Dir versorgt werden wollen, die womöglich weit weg wohnen, ist diese Schwelle schnell erreicht.
Du solltes dem Hinweis von sorglos auf Aufstockung daher nachgehen:
Beantrage beim Jobcenter ergänzende Leistungen nach SGB II und zahle den geforderten Unterhalt und mach dem Jugendamt eine lange Nase.
Anders als das Unterhaltsrecht bzw die unterhaltrechtlichen Leitlinien der OLGs, ist das sozialrechtliche Regelwerk Gesetz und vergleichsweise transparent und nachvollziehbar.
Mit einigen Basisdaten zum Einkommen, der Warmmiete, zum Alter der Kinder, zur Umgangsregelung und den Umgangsfahrtkosten können wir Dir hier überschlägig ausrechnen, was Du mit Deinen Kids aufstockend nach SGB II zu erwarten hast.
S.
Diese Schreiben sind mehr oder wenige Standard, Drohungen üblich.
Es ist gewollt, den Adressaten Angst einzujagen, sodaß die 'Schiss' bekommen.
Wenn bei Dir tatsächlich nix zu holen ist, Du im Sinne des Unterhaltsrechts 'leistungsunfähig' bist, dann bist Du im Sinne des Sozialrechts idR auch bedürftig. Mit zwei Kindern, zu den auch noch ein Umgangsrecht bzw eine Pflicht besteht, die zeitweilig bei Dir leben und von Dir versorgt werden wollen, die womöglich weit weg wohnen, ist diese Schwelle schnell erreicht.
Du solltes dem Hinweis von sorglos auf Aufstockung daher nachgehen:
Beantrage beim Jobcenter ergänzende Leistungen nach SGB II und zahle den geforderten Unterhalt und mach dem Jugendamt eine lange Nase.
Anders als das Unterhaltsrecht bzw die unterhaltrechtlichen Leitlinien der OLGs, ist das sozialrechtliche Regelwerk Gesetz und vergleichsweise transparent und nachvollziehbar.
Mit einigen Basisdaten zum Einkommen, der Warmmiete, zum Alter der Kinder, zur Umgangsregelung und den Umgangsfahrtkosten können wir Dir hier überschlägig ausrechnen, was Du mit Deinen Kids aufstockend nach SGB II zu erwarten hast.
S.