19-06-2014, 12:24
@mmm, es ist nicht richtig, dass Unterhaltsvorschuss grundsätzlich zu Unterhaltsschulden führen.
Das ist nur dann der Fall, wenn der Pflichtige trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlt.
Bei Leistungsunfähigkeit laufen keine Schulden auf.
Richtig ist allerdings, dass viele Unterhaltseintreiber das nicht wahrhaben wollen, und den Pflichtigen in dieser Hinsicht gerne hinters Licht führen.
Leider kann man sie für diesen Betrug allerdings nicht strafrechtlich belangen.
Das ist nur dann der Fall, wenn der Pflichtige trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlt.
Bei Leistungsunfähigkeit laufen keine Schulden auf.
Richtig ist allerdings, dass viele Unterhaltseintreiber das nicht wahrhaben wollen, und den Pflichtigen in dieser Hinsicht gerne hinters Licht führen.
Leider kann man sie für diesen Betrug allerdings nicht strafrechtlich belangen.