19-06-2014, 15:49
(19-06-2014, 15:12)Krösus schrieb: Der Unterhaltsvorschuss muss definitiv zurückgezahlt werden. Ob Leistungsfähigkeit besteht oder nicht spielt keine Rolle. Es handelt sich um einen zinslosen Kredit, den der Staat dir gewährt, ohne dich zu fragen.@desaster hat ja nun noch etwas aufgeklärt. Im Übrigen hätte man @beppo ruhig glauben können.
Ansonsten einfach mal versuchen, logisch zu denken! Wenn grundsätzlich Schulden auflaufen würden, hätten wir hier deutlich weniger Einwanderer.