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Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ? 
#3
hallo Pantelis,

hu, da scheint ja einiges schiefgelaufen.
Zitat:Bfeund Diagnose Ich---Vater:

Vater ist in seinem verhalten schwer einschätzbar auch er hat schwierigkeiten sich an absprachen zu halten.

Wie kommen die darauf? Ist das so oder hat das die KM behauptet?

Zitat:Schliesslich wurde Kind ma 02.06.2014 von Beteiligten Fachkräfte zu seine eigene schutz in obhut genommen . Frau war mit der Massnahme einverstanden.
Auch der vater signalisierte im rahmen eines telefonates verstandniss.
wieso hast du da nicht interveniert und deine Bereitschaft signalisiert, dass das Kind bei dir leben kann? Oder hast du das getan und es wurde ignoriert?

Zitat:seid dem 13.03.14 wird tochter aus erster ehe im rahmen eine erziehungsbeistandsschaft ISE intensive soziale einzelbetreuung unterstützt.

Warum ist das so?

Sorry, ich kapiere das vorne und hinten nicht.
Du hast offenbar erfolgreich 2 Kinder ab ziemlich jungem Alter alleien großgezogen, was dir gut gelungen ist. Nun hattets du erneute geheiratet, deine 2.te Frau hat massive, psychische Probleme und ihr hattet eine Familienhilfe (oder sie?).
Wieso hast du dich da schon nicht angeboten, das Kind in deinen Haushalt zu nehmen?

Und ganz wichtig, was beppo frug

Zitat:Wer hat denn diesen Schrieb verfasst und wie kommen die zu einer Beurteilung über dich? Haben die sich mit dir schon mal unterhalten?
mmm
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RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ?  - von mimamause - 22-06-2014, 19:01

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