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Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ? 
#10
(23-06-2014, 01:29)Pantelis schrieb: meine Anwalt hat schon vor 2 woche eingeschriben bis heute keine reaktion .

Wenn in Deinen postings nicht wesentliche Informationen fehlen, kann ich das Verhalten des JA nicht nachvollziehen. Dann gehe dem Jugendamt jeden Tag auf den Keks, dass Du Dein Kind zurück haben willst.

Das Gutachten solltest Du ablehnen, denn gegen Dich hat das JA ja nichts entscheidungsrelevantes vorgetragen. Wenn Dein Anwalt Familienrechtler ist, wird er wohl gerichtliche Anträge gestellt haben, dass das Kind an Dich herausgegeben wird. Das Familiengericht kann das ABR allein auf Dich übertragen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ?  - von wackelpudding - 23-06-2014, 06:12

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