23-06-2014, 09:02
BGH vom 13.04.1983 Az. IVb ZR 374/81
"Soweit jedoch Steuerbescheide vorgelegt werden müssen, darf der Auskunftspflichtige die Betragsangaben unkenntlich machen, die ausschließlich seinen (neuen) Ehegatten betreffen oder in denen Werte für ihn und seinen Ehegatten zusammengefasst sind, wenn er zusammen mit seinem neuen Ehegatten veranlagt worden ist"
"Soweit jedoch Steuerbescheide vorgelegt werden müssen, darf der Auskunftspflichtige die Betragsangaben unkenntlich machen, die ausschließlich seinen (neuen) Ehegatten betreffen oder in denen Werte für ihn und seinen Ehegatten zusammengefasst sind, wenn er zusammen mit seinem neuen Ehegatten veranlagt worden ist"