23-06-2014, 09:41
Ok, aber aber auch auch das würde ich immer noch ausschließlich auf die Verdeckung des eigentlichen Ziels beziehen, nämlich die Summe des Gesamtnetto.
Soweit ich weiß, kann man ja auch ersatzweise eine Einkommensbescheinigung vom Finanzamt oder einem Notar vorlegen und da steht ja auch nicht mehr als die Summe drunter.
Einen "Gesetzeszweck des §1605" kann ich bei dem Namen meines Arbeitgebers jedenfalls nicht entdecken.
Aber so ist mir schon klarer, auf was ich mich einstellen muss.
Vielen Dank.
Soweit ich weiß, kann man ja auch ersatzweise eine Einkommensbescheinigung vom Finanzamt oder einem Notar vorlegen und da steht ja auch nicht mehr als die Summe drunter.
Einen "Gesetzeszweck des §1605" kann ich bei dem Namen meines Arbeitgebers jedenfalls nicht entdecken.
Aber so ist mir schon klarer, auf was ich mich einstellen muss.
Vielen Dank.