23-06-2014, 09:55
i-wahn: Nachdem ich festgestellt habe, dass man ebenfalls keinen Anwalt benötigt, wenn es um eine Auskunftsklage geht, solltest Du diesen ersten Schritt zur Besserung Deiner Lage ebenfalls tätigen
Zweitens solltest Du überlegen, wie man strategisch geschickter vorgeht. Was soll Dir denn schon passieren? Laß die Anderen doch jammern und vor Allem: Laß sie anrennen und agieren.
Du hast keine Steuererklärung gemacht. Basta. Du hast keine Nebeneinkünfte. Also keine Pflicht zur Abgabe einer Erklärung. Die Lohnsteuerbescheinigung reicht demnach völlig aus.
Wenn Du Dich besser fühlst, wenn Du eine evtl. abgegebene Steuererklärung, bzw. den Steuerbescheid abgibst, dann schwärze die Angaben Deiner Ehefrau und begründe dies in einem kurzen Schreiben unter Hinweis auf obiges Urteil.
Das Mietmaul hat zu tun was Du sagst. Ist immer schlecht, wenn die Winkeladvokaten die Initiative übernehmen, aufgebaut auf eigene Unfähigkeit.
Zweitens solltest Du überlegen, wie man strategisch geschickter vorgeht. Was soll Dir denn schon passieren? Laß die Anderen doch jammern und vor Allem: Laß sie anrennen und agieren.
Du hast keine Steuererklärung gemacht. Basta. Du hast keine Nebeneinkünfte. Also keine Pflicht zur Abgabe einer Erklärung. Die Lohnsteuerbescheinigung reicht demnach völlig aus.
Wenn Du Dich besser fühlst, wenn Du eine evtl. abgegebene Steuererklärung, bzw. den Steuerbescheid abgibst, dann schwärze die Angaben Deiner Ehefrau und begründe dies in einem kurzen Schreiben unter Hinweis auf obiges Urteil.
Das Mietmaul hat zu tun was Du sagst. Ist immer schlecht, wenn die Winkeladvokaten die Initiative übernehmen, aufgebaut auf eigene Unfähigkeit.