24-06-2014, 12:47
Bei Streitigkeiten über die jweils der anderen Seite zivilrechtlich zustehenden Summe, kann man formlos beim Finanzamt (analog Link "p" dejure) Aufteilungsbescheid beantragen.
Die lieben diese Dinger ;-) . Machen es aber natürlich.
Die lieben diese Dinger ;-) . Machen es aber natürlich.