Es kann schon eine Diskussion aufkommen, welches Verkehrsmittel günstiger ist. Da kommen auch zunehmend die Fernbusse ins Spiel. Aber es muss generell zumutbar sein, d.h. der Umgang muss auch zeitlich stattfinden können und nicht durch Absitzen von Umsteigemöglichkeiten verbraucht werden.
Limitiert ist der Mehrbedarf im Regelfall eh durch 100% des Regelsatzes. Bei einigen Fällen kommen wir an oder über diese Grenzen. Z.B. Berlin-München mit Fahrtkosten, Übernachtungsmöglichkeit, anteiligem Regelsatz. Da ist dann Bahn, ggf. Fliegen günstiger und auch zuverlässiger und bequemer als PKW.
Gezahlt wird auch nicht, wo strecken schon mit vergünstigten Regionaltickets zu bewältigen sind. Hier sind dann ggf. zusätzlich die Fahrtkosten der Kinder in Anschlag zu bringen. Oder die Kinder können schon allein fahren.
Es gibt auch ein Gerichtsurteil, wo zusätzlich die Fahrtkosten der Mutter übernommen wurden, die das Kind zum näcshten Flughafen bringt. (glaube SG Reutlingen, Az. hab ich grad nicht parat).
Limitiert ist der Mehrbedarf im Regelfall eh durch 100% des Regelsatzes. Bei einigen Fällen kommen wir an oder über diese Grenzen. Z.B. Berlin-München mit Fahrtkosten, Übernachtungsmöglichkeit, anteiligem Regelsatz. Da ist dann Bahn, ggf. Fliegen günstiger und auch zuverlässiger und bequemer als PKW.
Gezahlt wird auch nicht, wo strecken schon mit vergünstigten Regionaltickets zu bewältigen sind. Hier sind dann ggf. zusätzlich die Fahrtkosten der Kinder in Anschlag zu bringen. Oder die Kinder können schon allein fahren.
Es gibt auch ein Gerichtsurteil, wo zusätzlich die Fahrtkosten der Mutter übernommen wurden, die das Kind zum näcshten Flughafen bringt. (glaube SG Reutlingen, Az. hab ich grad nicht parat).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #