13-05-2009, 00:26
Hallo zusammen,
löst euch mal vom TU. Der ist Geschichte und wie geschrieben, zahle ich derzeit nichts.
Mir geht es um den Zugewinnausgleich. Und ich bin jetzt auf folgenden Trichter gekommen, nachdem immer noch kein Schreiben ihre RA bei mir eingetrudelt ist:
Ab September ändert sich die Berechnung des Zugewinnausgleichs und wenn ich diese Änderung richtig verstanden habe, dann wir zukünftig auch Schuldenabbau als Zugewinn berücksichtigt.
Beispiel:
100 K€ Schulden zu Beginn der Ehe, 50 K€ Schulden zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages.
Aktuelles Recht: Anfangsvermögen = 0, Endvermögen = 0, Zugewinn = 0
Ab Sept.: Anfangsvermögen 100 K€ Schulden, Endvermögen = 50 K€ Schulden, Zugewinn = 50 K€.
Da würde sie also nochmal 25 K€ abstauben können. Also wartet sie einfach, auf Anraten ihre RA, mit dem Antrag auf ZA bis September!
Jetzt meine Fragen:
1. Habe ich die neue ZA-Berechnung richtig verstanden?
2. Wird diese auch für "Altfälle", also Scheidung schon längst durch, gelten?
3. Was macht man in so einer Situation?
Selbst den ZA vor September beantragen (was ja irgendwie auch schwachsinnig rausgeworfenes Geld wäre!
)
Ist unter euch jemand so sattelfest im Paragraphendjungel, um mir da einen zuverlässigen Tip zu eben? Mei RA meinte nur, dass ich Recht habe, dass sich einiges ändern wird und dass ich ja mal zum Beratungsgespräch (190€ + MwSt...) vorbeikommen könnte...
Grüße, bubble
löst euch mal vom TU. Der ist Geschichte und wie geschrieben, zahle ich derzeit nichts.
Mir geht es um den Zugewinnausgleich. Und ich bin jetzt auf folgenden Trichter gekommen, nachdem immer noch kein Schreiben ihre RA bei mir eingetrudelt ist:
Ab September ändert sich die Berechnung des Zugewinnausgleichs und wenn ich diese Änderung richtig verstanden habe, dann wir zukünftig auch Schuldenabbau als Zugewinn berücksichtigt.
Beispiel:
100 K€ Schulden zu Beginn der Ehe, 50 K€ Schulden zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages.
Aktuelles Recht: Anfangsvermögen = 0, Endvermögen = 0, Zugewinn = 0
Ab Sept.: Anfangsvermögen 100 K€ Schulden, Endvermögen = 50 K€ Schulden, Zugewinn = 50 K€.
Da würde sie also nochmal 25 K€ abstauben können. Also wartet sie einfach, auf Anraten ihre RA, mit dem Antrag auf ZA bis September!
Jetzt meine Fragen:
1. Habe ich die neue ZA-Berechnung richtig verstanden?
2. Wird diese auch für "Altfälle", also Scheidung schon längst durch, gelten?
3. Was macht man in so einer Situation?
![Huh Huh](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/huh.gif)
![Angry Angry](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/angry.gif)
Ist unter euch jemand so sattelfest im Paragraphendjungel, um mir da einen zuverlässigen Tip zu eben? Mei RA meinte nur, dass ich Recht habe, dass sich einiges ändern wird und dass ich ja mal zum Beratungsgespräch (190€ + MwSt...) vorbeikommen könnte...
Grüße, bubble