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Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt
#53
Juristen sind nicht logisch. Am Abgrund der Soziopathie findet sich keine Logik. Ob eine Berufung / Beschwerdeinstanz möglich ist und Sinn macht, sollte mit einen (guten) Anwalt geklärt werden. Kann man so nicht beurteilen.
Es ist aber - wie immer - zu empfehlen, was die Wenigsten tun. Sich nie einer untergeordneten Instanz beugen und grundsätzlich die Rest-Energie aufbringen, die nächsthöhere und wenn möglich, die letzte Instanz entscheiden zu lassen.
Nur dort kann man Resthoffnung hegen, auf eine denkende Spezies zu treffen.

Richter können auf unteren Ebenen nicht einmal Einkünfte, Umsatz und Einnahmen unterscheiden. Wie sollen Sie Bedürftigkeiten erkennen können, wobei hinzu kommt, dass sie nicht mal Lust haben, solche Überprüfungen vorzunehmen. Im Übrigen ist es Sache der Anwälte, hier den Anstoß zu geben, denn Richter machen von Alleine gar nichts.
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RE: Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt - von Nappo - 28-06-2014, 13:43

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