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Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt
#54
So wie ich von unsere Anwältin verstanden habe gegen der einstweilige Anordnung kann man nicht vorzugehen. Es sind keine Rechtsmittel gestattet. Ist das so? Weiss ich nicht.
Diese einstweilige Anordnung gilt erstmal bis September, danach wird noch eine Verhandlung geben. Ich weiss jetzt auch nicht ob es sich lohnt auf diese Verhandlug sich vorzubereiten (es ist nicht zu viel Zeit) oder jetzt schon für das OLG das Material sammeln.
Und immmer die gleiche Frage: Wo findet man einen guten Anwalt? Unsere ist sowas unmotiviert. (Sie kann nur die Rechnungen gut schreiben)

Danke,
LG
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RE: Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt - von Lelja - 28-06-2014, 14:34

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