28-06-2014, 22:46
Hallo Tono,
erstmal ist es absolut richtig von Dir nicht mehr auf die Mails der Kindesbesitzerin einzugehen. Allerdings wuerde ich ihr wie vorgeschlagen ein allerletztes Mal folgendes schreiben und dem ganzen noch hinzufuegen, dass Du ihre Emailadresse ab sofort geblockt hast und keine Emails mehr von Ihr empfangen kannst:
erstmal ist es absolut richtig von Dir nicht mehr auf die Mails der Kindesbesitzerin einzugehen. Allerdings wuerde ich ihr wie vorgeschlagen ein allerletztes Mal folgendes schreiben und dem ganzen noch hinzufuegen, dass Du ihre Emailadresse ab sofort geblockt hast und keine Emails mehr von Ihr empfangen kannst:
(27-06-2014, 19:31)L3NNOX schrieb: eMail an die Ex:
Zitat:
Da weder Du, noch das Jugendamt mir gegenüber seit B.´s 18. Geburtstag weisungsbefugt sind, sondern rein B. selbst, und ich weder Lust noch Zeit habe deinen substanzlosen eMails weiterhin zu antworten, setze ich dich hiermit von folgendem Fakt in Kenntnis:
Wenn B. Unterhalt von mir haben möchte, dann soll B. sich bei mir melden und die geforderten Unterlagen bereit halten (Einkommensnachweis von dir, Nachweis über geerbtes Vermögen, Schulbescheinigung usw..).
Falls B. mich nicht kontaktiert, bzw. nicht nachweist, dass und in welcher Höhe er bedürftig ist, gehe ich davon aus, dass keine Anspruch vorliegt und werde selbstverständlich kein Geld mehr überweisen
MfG..
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!