30-06-2014, 16:23
Es gab hier einmal einen Thread bezügl. des Kinderfreibetrages in dem ich die Auswirkung desselben beschrieb. Ich muss es aber erst raus suchen.
Bei Deinem Einkommen wirkt sich der Kinderfreibetrag wahrscheinlich überhaupt nicht aus. Näheres könnte man erst bei Vorliegen der Zahlen sagen.
Inwiefern Du freiwillige Summen zahlst ist dir erst mal unbenommen. Ob die Klausel bei dieser Formulierung vor Gericht Bestand hätte, ist nicht genau zu sagen. Mir fehlt das Stichwort "Erfüllungsübernahme". Nichts desto Trotz legt es ja Deine Ex nicht darauf an und das ist gut so.
Weiterhin findest Du in der Urteilssammlung aber zur Beruhigung Urteile, aus denen hervor geht, dass der Barunterhalt wegfallen kann, wenn die Frau mehr als das Doppelte gegenüber des Unterhaltsverpflichteten verdient. Das dürfte hier der Fall sein.
Zu 99% und ohne jetzt die Zahlen zu kennen, kann man sagen, dass Du Ihr den Freibetrag ruhig geben kannst. Ich werde aber im Laufe des Abends bzw. morgen nochmal genau nachsehen.
Ansonsten ist alles in Butter ;-)
Würde der Ehevertrag so aussehen, dass Du soviel Geld hättest und Deine Ex so wenig, dann würde sie wahrscheinlich vor Gericht ziehen und der Richter das Ding wegen Sittenwidrigkeit und Übervorteilung in der Luft zerreißen ;-)
Bei Deinem Einkommen wirkt sich der Kinderfreibetrag wahrscheinlich überhaupt nicht aus. Näheres könnte man erst bei Vorliegen der Zahlen sagen.
Inwiefern Du freiwillige Summen zahlst ist dir erst mal unbenommen. Ob die Klausel bei dieser Formulierung vor Gericht Bestand hätte, ist nicht genau zu sagen. Mir fehlt das Stichwort "Erfüllungsübernahme". Nichts desto Trotz legt es ja Deine Ex nicht darauf an und das ist gut so.
Weiterhin findest Du in der Urteilssammlung aber zur Beruhigung Urteile, aus denen hervor geht, dass der Barunterhalt wegfallen kann, wenn die Frau mehr als das Doppelte gegenüber des Unterhaltsverpflichteten verdient. Das dürfte hier der Fall sein.
Zu 99% und ohne jetzt die Zahlen zu kennen, kann man sagen, dass Du Ihr den Freibetrag ruhig geben kannst. Ich werde aber im Laufe des Abends bzw. morgen nochmal genau nachsehen.
Ansonsten ist alles in Butter ;-)
Würde der Ehevertrag so aussehen, dass Du soviel Geld hättest und Deine Ex so wenig, dann würde sie wahrscheinlich vor Gericht ziehen und der Richter das Ding wegen Sittenwidrigkeit und Übervorteilung in der Luft zerreißen ;-)