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Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-)
#2
Ich hatte bei meiner Unterhaltsverhandlung dieses Argument bemüht. Damals war Mindestlohn noch in einer vagen, hitzigen Diskussion. Der Amtsrichter fegte das mit einem "Das trifft ja auf Sie nicht zu!" vom Tisch.

Ich denke aber doch, dass jetzt wo es beschlossene Sache ist, er als Argument gegen die ein oder andere Fiktion ins Feld geführt werden kann. Gerade im Bereich von Hilfsarbeitern, Zeitarbeitern oder in Branchen von schlecht bezahlten Dienstleistungen. Das ist oder sollte zumindest ein Fanal für alle un- oder wenigqualifizierten in Sachen fiktiven Einkommen sein. Welcher Richter will einem Hilfsarbeiter in Zukunft noch 1500 EUR netto andichten?
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RE: Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-) - von the notorious iglu - 30-06-2014, 19:30
RE: Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-) - von the notorious iglu - 01-07-2014, 08:54

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