01-07-2014, 07:04
(30-06-2014, 22:49)raid schrieb: Von ca. 1.000 Euro plus 450 Euro gesamt 1.450 Euro netto lässt sich hervorragend Unterhalt sogar für 2 Kinder bezahlen, flüsterte mir gerade ein Familienrichter vom OLG München ins Ohr.
Deshalb rate ich immer wieder dazu, sich den Status eines Behinderten/Schwerbehinderten zuzulegen.
Von einem Behinderten/Schwerbehinderten kann auch der gewiefteste Familienrichter keine zusätzliche Tätigkeit verlangen und behinderungsbedingte/krankeitsbedingte Kosten müssen in Abzug gebracht werden.
Abgesehen davon muss auch bei einem 450 € Job erst mal der Aufwand dafür gegen gerechnet werden.
Da bleibt in vielen Fällen nicht mehr allzuviel übrig.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.