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Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-)
#4
(30-06-2014, 22:49)raid schrieb: Von ca. 1.000 Euro plus 450 Euro gesamt 1.450 Euro netto lässt sich hervorragend Unterhalt sogar für 2 Kinder bezahlen, flüsterte mir gerade ein Familienrichter vom OLG München ins Ohr.

Deshalb rate ich immer wieder dazu, sich den Status eines Behinderten/Schwerbehinderten zuzulegen.

Von einem Behinderten/Schwerbehinderten kann auch der gewiefteste Familienrichter keine zusätzliche Tätigkeit verlangen und behinderungsbedingte/krankeitsbedingte Kosten müssen in Abzug gebracht werden.

Abgesehen davon muss auch bei einem 450 € Job erst mal der Aufwand dafür gegen gerechnet werden.

Da bleibt in vielen Fällen nicht mehr allzuviel übrig.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-) - von the notorious iglu - 30-06-2014, 19:30
RE: Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-) - von the notorious iglu - 01-07-2014, 08:54

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