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Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-)
#5
(01-07-2014, 07:04)Camper1955 schrieb: Abgesehen davon muss auch bei einem 450 € Job erst mal der Aufwand dafür gegen gerechnet werden.

Das wird aber anscheinend in den unteren Instanzen von
den entscheidenden Richtern vergessen, also ist dort brutto gleich netto. Da muß man sich dann wohl von vornherein auf lange juristische Auseinandersetzungen einstellen.

Aber so langsam kommen wir vom Thema weg. Ich sehe das so
wie Beppo. Es gibt schon heute in den verschiedenen Tarifgefügen entsprechende Basisstandards.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-) - von the notorious iglu - 30-06-2014, 19:30
RE: Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-) - von the notorious iglu - 01-07-2014, 08:54

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