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Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-)
#6
Dann musst du mit deinem Fall mal beim Bundesverfassungsgericht vorstellig werden. Das kannst du jetzt machen, da der ordentliche Rechtsweg beendet ist. Die berücksichtigen durchaus so Dinge wie Umgang, Haushaltsführung usw.

Ich finde es witzig, dass bei einem 450-Euro-Job ganz selbstverständlich davon ausgegangen wird, dass man auch 450 Euro verdient, wenn man denn einen hätte. Mir sagte der Richter, ich solle doch Zeitungen austragen. Ich weiß nicht, ob der Herr Richter jemals Zeitungen ausgetragen hat und ob er weiß, was man damit verdient. Von der Umgangsproblematik ganz zu schweigenWink Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich mich nicht durchgeklagt habe.

Was den Mindestlohn betrifft halte ich das schon für ein Signal, dahingehend, dass man nicht mehr so tun kann, als könnte jeder sich selbst ernähren, geschweige denn noch andere Haushalte dazu.
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RE: Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-) - von the notorious iglu - 30-06-2014, 19:30
RE: Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-) - von the notorious iglu - 01-07-2014, 08:54

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