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Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-)
#8
(01-07-2014, 08:34)raid schrieb: Ich könnte höchstens meine Traumata anführen oder, dass deshalb mein Stift geschrumpft ist, aber selbst dann undenkbar.

Das Traumata, den Sohn nicht sehen zu dürfen, ist eine Behinderung. Nicht das Finanzielle, sofern es durch das JC übernommen wird.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-) - von the notorious iglu - 30-06-2014, 19:30
RE: Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-) - von the notorious iglu - 01-07-2014, 08:54

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