01-07-2014, 10:47
(01-07-2014, 09:53)raid schrieb: Warum? Hierzu gibt es eine ganz klare Arbeitsanweisung der Bundesagentur für Arbeit.
§ 11b - Absetzbeträge
[...]
7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag
http://www.harald-thome.de/media/files/s...7.2013.pdf
Ja aber was kümmert einen strammen JC-SB denn die Rechtslage?
Bei mir hat es 8 Widersprüche gedauert und eine Klage vorm SG gedauert, bis sie sich genötigt sahen, geltendes Recht anzuwenden.
Und mir gings da ja noch gold, im Vergleich zu sixteen tons.