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Exfrau zieht Paragraph 170 was nun ?
#5
Die Hausdurchsuchung ist ein typisch deutsches Terrorinstrument, nirgendwo sonst gibts eine derart geringen Schutz des persönlichen Lebensbereichs und derart viele Hausdurchsuchungen aufgrund nachweisbar dafür unzureichendr Tatbestände. Auch wenn es nichts bringt: Ich hoffe, du hast dich anschliessend dagegen gewehrt, um die Unzulässigkeit dieses Übergriffs feststellen zu lassen. Das Verhalten nicht weniger Staatsanwälte hat sich seit Volksgerichtshofszeiten nicht signifikant geändert.

Sieh dir die Akte an und zeige die Ex später einfach mal wegen Betrug und Falschverdächtigung an. Bisschen Papier und Arbeit produzieren. Schliesslich zahlst du genügend Unterhalt, dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gar nicht gefährdet ist. Das wusste sie und das kannst du nachweisen.

Der nächste Betrug kommt sicher bald. In Fällen wie deinem versuchen die Staatsanwälte gerne alles mit einem Strafbefehl ohne Auflagen so hinzudrehen, dass sie sauber rauskommen. Verweigere das, auf keinen Fall zustimmen, auch wenn es wie ein glückliches Ende aussieht. Du sollst damit beschissen werden.
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RE: Exfrau zieht Paragraph 170 was nun ? - von p__ - 01-07-2014, 11:07
RE: Exfrau zieht Paragraph 170 was nun ? - von Nappo - 01-07-2014, 11:31

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