01-07-2014, 11:46
wenn meiner ex-frau das Kinderfreibetrag rückwirkend bis zum 2012 beantragt (was ich gestern beschrieben hab) dann bedeutet das auch selbstverstandlich das ich geld as das FA zurück zahlen muss. insgesamt für 2012 und 2013 dürfte es ein paar hundert euro, was für mich recht viel ist.
es geht gar nicht ob 'es sinnvoll' ist meine halfte der Kinderfreibetrag bei meiner Ex-frau zu lassen ist oder nicht.
es geht darum das es ein ungleichbehandlung ist wenn
a) sie will keine kindesunterhalt und sorgt dafür das es in einem notariellen vertrag geregelt worden is und dann
b) nimmt - wegen a) - meine halfte der kinderfreibetrag weg und bei mir einen finanziellen schaden anrichtet
ist doch klar, oder?
es geht gar nicht ob 'es sinnvoll' ist meine halfte der Kinderfreibetrag bei meiner Ex-frau zu lassen ist oder nicht.
es geht darum das es ein ungleichbehandlung ist wenn
a) sie will keine kindesunterhalt und sorgt dafür das es in einem notariellen vertrag geregelt worden is und dann
b) nimmt - wegen a) - meine halfte der kinderfreibetrag weg und bei mir einen finanziellen schaden anrichtet
ist doch klar, oder?