01-07-2014, 11:55
(01-07-2014, 11:07)p schrieb: Sieh dir die Akte an und zeige die Ex später einfach mal wegen Betrug und Falschverdächtigung an. Bisschen Papier und Arbeit produzieren.
Das funktioniert nicht. Wenn die Ermittlungen keine hinreichenden Aussichten auf Erfolg (Verurteilung) haben, fängt die Staatsanwaltschaft gar nicht erst an.
In meinem Fall war es sogar so, dass der Staatsanwalt es als Beweis für die Unschuld der Exe gewertet hat, dass der Betrug erfolgreich war.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1