01-07-2014, 11:55
Richtig.
Das JC kann das trotzdem ablehnen, nur dann tun sie das zu Unrecht und du kannst dich vor dem Sozialgericht dagegen wehren.
Genau so wie du über eine rote Ampel fahren kannst, obwohl das nicht erlaubt ist.
Manchmal reicht auch der Hinweis auf den §11b Absatz 7 des SGBII.
Wenn nicht, ab zum Gericht.
Mit genau dem Hinweis auf diese "Freiwilligkeit" versuchen sie es oft aber genau das wurde auch schon vom BSG verworfen.
Das entsprechende Urteil findest du auch unten unter "Gerichtsurteile"
Das JC kann das trotzdem ablehnen, nur dann tun sie das zu Unrecht und du kannst dich vor dem Sozialgericht dagegen wehren.
Genau so wie du über eine rote Ampel fahren kannst, obwohl das nicht erlaubt ist.
Manchmal reicht auch der Hinweis auf den §11b Absatz 7 des SGBII.
Wenn nicht, ab zum Gericht.
Mit genau dem Hinweis auf diese "Freiwilligkeit" versuchen sie es oft aber genau das wurde auch schon vom BSG verworfen.
Das entsprechende Urteil findest du auch unten unter "Gerichtsurteile"