01-07-2014, 13:40
Das hast das immer noch nicht gelesen. Dein halber Kinderfreibetrag verfällt unter normalen Umständen sowieso. Du kriegst ihn überhaupt nicht, weil dir -formal- das halbe Kindergeld zusteht. Du bekommst das freilich auch nicht in bar, sondern lässt es als Unterhalt umdeklariert bei der Ex, die es vermutlich auch überwiesen bekommt.
Man bekommt entweder den Freibetrag oder das Kindergeld. Nicht beides. Je nach dem, was mehr einbringt. Und bei normalen Einkommen bringt das Kindergeld immer mehr ein. Die Prüfung, nach der das stattfindet nennt sich Günstigerprüfung. Und die hat bei dir tatsächlich den Kinderfreibetrag dem Kindergeld vorgezogen?
Ich schreibe hier "normale Umstände", weil du kaum Informationen schreibst. Ich müsste eine mehrseitige Ausarbeitung machen, um alle Eventualitäten zu beschreiben. Besondere Umstände sind z.B. verschiedene Steuerländer für die beiden Eltern.
Man bekommt entweder den Freibetrag oder das Kindergeld. Nicht beides. Je nach dem, was mehr einbringt. Und bei normalen Einkommen bringt das Kindergeld immer mehr ein. Die Prüfung, nach der das stattfindet nennt sich Günstigerprüfung. Und die hat bei dir tatsächlich den Kinderfreibetrag dem Kindergeld vorgezogen?
Ich schreibe hier "normale Umstände", weil du kaum Informationen schreibst. Ich müsste eine mehrseitige Ausarbeitung machen, um alle Eventualitäten zu beschreiben. Besondere Umstände sind z.B. verschiedene Steuerländer für die beiden Eltern.