01-07-2014, 13:45
(01-07-2014, 13:41)Augustin schrieb: Deswegen kriege ich auch kein Pflichtverteidiger, da meine neue Ehefrau arbeitet.
Das verwechselst du mit Verfahrenskostenhilfe im Zivilrecht. Für die Pflichtverteidigung ist es irrelevant, ob der Beschuldigte einen Verteidiger bezahlen kann oder nicht. Und bei §170 StGB gibt es seit Neuestem einen.