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Exfrau zieht Paragraph 170 was nun ?
#19
Du hast deinen Familienanwalt bereits beauftragt, Akteneinsicht anzufordern.
Erteile ihm bloß nicht das Mandat, sich um die Sache zu "kümmern", sonst wirds nur unnötig teuer für dich.

Die Akteneinsicht ist recht nützlich um festzustellen wer dir was anhängen will und was und wieviel genau... Man kann sich dann ggf. revanchieren...

Ansonsten keine Äußerung zum Sachverhalt, zu keiner Vorladung der Polizei erscheinen, nur beim Staatsanwalt. Keine Angaben zur Sache, auch wenn's schwer fällt. Und am allerwichtigsten: Davon ausgehen, dass das nicht die letzte Hausdurchsuchung war, also auf das nächste Mal vorbereitet sein.
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RE: Exfrau zieht Paragraph 170 was nun ? - von Nappo - 01-07-2014, 11:31
RE: Exfrau zieht Paragraph 170 was nun ? - von MitGlied - 01-07-2014, 15:16

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