01-07-2014, 15:36
@ Nappo - ok, jetzt versteh ich was du meintest beim "Erfüllungsübernahme". die "Erfüllungsübernahme" ist mit meinem verzichte auf zahlreiche finanziell wertvolle Sachen in den andern teilen den Ehevertrag abgegolten. das heist - in 7 von 8 teile der Ehevertrag hab ich auf etwas wertvolles verzichtet - und in nur einen teil von 8 steht „Die Beteiligten vereinbaren, dass für den Kindesunterhalt im Innenverhältnis ausschließlich Frau XXX aufzukommen hat, solange das Kind bei Frau XXX lebt. Insoweit stellt Frau XXX Herrn XXX im Innenverhältnis von jeder Unterhaltsverpflichtung frei“. also, wenn dieser einzige teil nicht wirksame wäre ist der ganze Ehevertrag nicht wirksam weil den gesamten Ehevertrag denn nur zur ihre Gunsten geht. Macht sinn?