01-07-2014, 16:20
Jein.
Es ist zwar nicht sittenwidrig, gilt aber trotzdem als unmöglich.
Zumindest für die Zukunft.
Begründet wird das damit, dass der KU eben ein Anspruch des Kindes sei und deswegen niemand anderes darauf verzichten könne.
Was aber natürlich trotzdem geht ist dass man ihn einfach nicht fordert.
Man kann also durchaus verzichten, diesen Verzicht nur nicht Gerichtsfest in ein Stück Papier wickeln.
Was m.W.n. nach aber auch geht ist, dass man schriftlich vereinbart, für die KU-Verpflichtung des Anderen einzutreten.
Aber auch das ist natürlich ein dünnes Brett und hat im Ernstfall auch nur wenig Wert.
Es ist zwar nicht sittenwidrig, gilt aber trotzdem als unmöglich.
Zumindest für die Zukunft.
Begründet wird das damit, dass der KU eben ein Anspruch des Kindes sei und deswegen niemand anderes darauf verzichten könne.
Was aber natürlich trotzdem geht ist dass man ihn einfach nicht fordert.
Man kann also durchaus verzichten, diesen Verzicht nur nicht Gerichtsfest in ein Stück Papier wickeln.
Was m.W.n. nach aber auch geht ist, dass man schriftlich vereinbart, für die KU-Verpflichtung des Anderen einzutreten.
Aber auch das ist natürlich ein dünnes Brett und hat im Ernstfall auch nur wenig Wert.