01-07-2014, 17:48
okay, kapiert
Ein betreuendes Elternteil darf nicht im Namen des von ihm betreuten Kindes auf Kindesunterhalt verzichten. Aber ein betreuender Elternteil darf den nicht betreuenden Elternteil von der Zahlung von Kindesunterhalt freistellen. Ehepartner können aber einen Vertrag frei gestalten, einen Kernbereich dürfen sie jedoch nicht antasten. Dazu gehören der Unterhalt für die Kinderbetreuung sowie die Versorgung im Alter und in der Krankheit. Der Verzicht auf Unterhalt darf nicht dazu führen, dass der Bedürftige Sozialleistungen beziehen muss.(Auf Kindesunterhalt kann also nur verzichtet werden, wenn das nicht dazu führt, dass das Kind nicht mehr ordentlich versorgt werden kann. Das kommt meistens nur in den Fällen vor, in denen die betreuende Mutter selbst genug eigenes Einkommen hat.)
mmm
Ein betreuendes Elternteil darf nicht im Namen des von ihm betreuten Kindes auf Kindesunterhalt verzichten. Aber ein betreuender Elternteil darf den nicht betreuenden Elternteil von der Zahlung von Kindesunterhalt freistellen. Ehepartner können aber einen Vertrag frei gestalten, einen Kernbereich dürfen sie jedoch nicht antasten. Dazu gehören der Unterhalt für die Kinderbetreuung sowie die Versorgung im Alter und in der Krankheit. Der Verzicht auf Unterhalt darf nicht dazu führen, dass der Bedürftige Sozialleistungen beziehen muss.(Auf Kindesunterhalt kann also nur verzichtet werden, wenn das nicht dazu führt, dass das Kind nicht mehr ordentlich versorgt werden kann. Das kommt meistens nur in den Fällen vor, in denen die betreuende Mutter selbst genug eigenes Einkommen hat.)
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