Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fragen an Kindesunterhalt und Kinderfreibetrag
#21
okay, kapiert

Ein betreuendes Elternteil darf nicht im Namen des von ihm betreuten Kindes auf Kindesunterhalt verzichten. Aber ein betreuender Elternteil darf den nicht betreuenden Elternteil von der Zahlung von Kindesunterhalt freistellen. Ehepartner können aber einen Vertrag frei gestalten, einen Kernbereich dürfen sie jedoch nicht antasten. Dazu gehören der Unterhalt für die Kinderbetreuung sowie die Versorgung im Alter und in der Krankheit. Der Verzicht auf Unterhalt darf nicht dazu führen, dass der Bedürftige Sozialleistungen beziehen muss.(Auf Kindesunterhalt kann also nur verzichtet werden, wenn das nicht dazu führt, dass das Kind nicht mehr ordentlich versorgt werden kann. Das kommt meistens nur in den Fällen vor, in denen die betreuende Mutter selbst genug eigenes Einkommen hat.)

mmm
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Fragen an Kindesunterhalt und Kinderfreibetrag - von mimamause - 01-07-2014, 16:13
RE: Fragen an Kindesunterhalt und Kinderfreibetrag - von mimamause - 01-07-2014, 16:25
RE: Fragen an Kindesunterhalt und Kinderfreibetrag - von mimamause - 01-07-2014, 17:29
RE: Fragen an Kindesunterhalt und Kinderfreibetrag - von mimamause - 01-07-2014, 17:48

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Fragen zu Kindesunterhalt, Kinderfreibetrag & Steuererklärung Antragsgegner 6 7.211 27-12-2014, 23:55
Letzter Beitrag: beppo
  Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle u.a. Fragen olaf 13 14.822 25-09-2012, 19:48
Letzter Beitrag: Zahlmeister

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste