01-07-2014, 17:59
Du meinst sicher das Richtige. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man es so ausdrückt: Der betreuende Elternteil kann rechtswirksam erklären, dass er den Barunterhalt selbst übernimmt, den der nichtbetreuende Elternteil ansonsten bezahlen müsste.
"Freistellung" ist zu sehr auf den Pflichtigen ausgerichtet. Freistellung ist nicht Grund, sondern Folge. Ein Anderer erklärt, dass er selbst etwas übernimmt. Erst daraus folgt die Entpflichtung des Pflichtigen.
"Freistellung" ist zu sehr auf den Pflichtigen ausgerichtet. Freistellung ist nicht Grund, sondern Folge. Ein Anderer erklärt, dass er selbst etwas übernimmt. Erst daraus folgt die Entpflichtung des Pflichtigen.