01-07-2014, 21:16
Das Jugendamt darf sich sehr wohl um "Volljährige" im Sinne des SGB VIII kümmern, sie beraten und sie in bestimmten Konstellationen auch vertreten. Letzteres trifft hier wohl allerdings nicht zu.
Der TO scheint ein Problem damit zu haben einfach nichts zu tun, bis er rechtswirksam von seinem Kind zu einer Handlung aufgefordert wird.
Der TO scheint ein Problem damit zu haben einfach nichts zu tun, bis er rechtswirksam von seinem Kind zu einer Handlung aufgefordert wird.