05-07-2014, 15:38
Die Richterin hat in ihrem Beschluss schon geschrieben das meine Klage auf Aussicht auf Erfolg bietet.! Der RA von Exe hat in seiner Erwiderung behauptet meine Kontoauszüge würden nicht beweisen das Exe das Geld auch tatsächlich erhalten hat und sie hätte eigene Kontoauszüge bestellt , ich denke deshalb der Termin .
Eine andere Frage ist was kann den bei dem Verfahren zu Volljährigenunterhalt nun auf mich zukommen ?. Eine Bedürftigkeit meines Sohnes ist mir ja bislang noch nicht belegt worden.
Und wenn der Ra tatsächlich im Interressenkonflikt ist kann dann die Verfahrenseröffnung zurück gewiesen werden ?
Eine andere Frage ist was kann den bei dem Verfahren zu Volljährigenunterhalt nun auf mich zukommen ?. Eine Bedürftigkeit meines Sohnes ist mir ja bislang noch nicht belegt worden.
Und wenn der Ra tatsächlich im Interressenkonflikt ist kann dann die Verfahrenseröffnung zurück gewiesen werden ?