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Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell
#36
Hallo iglu,
es handelt sich um das Hauptverfahren zum Kindesunterhaltsausgleich von 700 Euro, den die Mutter von Anbeginn forderte, trotz paritätischem Wechselmodell (und der von ihr später verursachten Entfernung).

Hallo Absurdistan,
in die Nachbarschaft der Mutter zu ziehen, hatte auch schon iglu empfohlen, aber dies ist nur schwer möglich wegen Wohneigentum und neuer Familie.

Hallo blue,
das paritätische Wechselmodell ist aus Sicht die Kinder von Anbeginn "gerecht" und in Ordnung, auch wenn es durch die Entfernung nicht stressfreier wurde (und sich das kleine Kind wünscht, dass die Eltern wieder zusammen leben).

Alle (sechs) Verfahren zum Aufenthaltsbestimmungsrecht und Unterhalt wurden von der Mutter veranlasst und meine Angebote zu Gesprächen, Beratung und Mediation vehement abgelehnt. Bis jetzt hatte ich relativ wenig Einfluss darauf, die Richter und Anwälte herauszuhalten.

Alles Gute.
bluegene
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RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von bluegene - 06-07-2014, 18:01
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 07-07-2014, 20:28
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von the notorious iglu - 04-07-2014, 21:45
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 06-07-2014, 01:19

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