08-07-2014, 18:08
(08-07-2014, 17:54)mimamause schrieb: es kann aber doch nicht mehr schulpflichtig sein,Natürlich kann das Kind noch schulpflichtig sein, jedenfalls in einigen Bundesländern und jedenfalls grundsätzlich. Wenn du den Link geklickt hättest, wüsstest du das.
(08-07-2014, 17:54)mimamause schrieb: ist aber noch nicht volljährig
Volljährigkeit ist rechtlich nicht das entscheidende Kriterium. Wie du in dem Gesetzestext, den ich verlinkt habe, hättest nachlesen können.