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Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell
#39
(09-07-2014, 00:43)bluegene schrieb: Das 13jährige Kind möchte von Anbeginn die paritätische Doppelresidenz.

Das ist wohl der Punkt, um den die Richterin nicht einfach herum kommt. Also wirst Du abgezockt, bis Du vielleicht aufgibst. Ich würde jetzt, egal, ob bei Umgang oder Unterhalt, deutlich signalisieren, dass die Richterin sich gerade das Privileg erarbeitet, Entscheidungsvorlagen für das OLG schreiben zu dürfen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 07-07-2014, 20:28
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von wackelpudding - 09-07-2014, 06:56
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von the notorious iglu - 04-07-2014, 21:45
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 06-07-2014, 01:19

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