09-07-2014, 10:22
(09-07-2014, 09:03)the notorious iglu schrieb: Wenn er schulpflichtig ist, hat er auch einen Anspruch auf Unterhalt.
Nein!
Der Unterhaltsanspruch resultiert nicht aus der Schulpflicht sondern aus dem tatsächlichen Schulbesuch!
Ich frage mich, warum hier wieder eine einfache Frage verrechtlicht wird. mmm sollte sich selbst klar machen, welche Ziele sie in Bezug auf ihren Sohn hat. Diese gilt es zu präsentieren, eventuell durchzusetzen. Wenn Jun. dann meint, er hätte Rechte, die er einklagen könnte, ist es Zeit sich darüber Gedanken zu machen.
Bei meinem Jun. wäre meine Mindestforderung, ein FSJ zu machen. Sonst muß er halt sehen, wo er bleibt.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka