09-07-2014, 13:13
Das kann zumindest für die Zukunft Risiken bergen (Frage nach eventuell nicht leistbarem Unterhalt usw.), die jetzt weder klärbar sind, noch einkalkulierbar, da man den Fall lediglich konstruieren könnte.
Ich würde einen Beratungstermin bei einm Notar machen. Man kann trotz Überschreibung des Hauses das Haus praktisch unverkäuflich machen.
Ein Einsitzrecht des Vaters bis hin zu einem Verkaufsverbot zu Lebzeiten. Der Gestaltungsspielraum bei solchen Dingen ist groß.
In Sachen Aufstockung kann Dir bestimmt jemand Anderes fundierter Auskunft geben und ob es sich auswirken kann. Aber Deine Einkünfte und Zahlen haben sich ja nicht verändert. Wenn Du Dein Geld für den Kauf nutzen kannst, ist es erst einmal Deine Entscheidungsfreiheit.
In Unterhaltssachen kann man natürlich verlangen, (insbesondere auch bei Rückständen), vorhandenes Vermögen aufzulösen.
Aber das muss erst einmal vorhanden sein. Die Bank steht im 1. Rang und da bleibt sie auch. Alles Andere wäre Nachrangig und müsste hoffen, dass bei einem Verkauf oder einer Zwangsversteigerung was übrig bleibt.
Dazu müsste vorher die Schuld im Grundbuch eingetragen werden, um dann aus einem Nachrang heraus versteigern lassen zu können. Am Anfang der Laufzeit der Finanzierung wohl kaum möglich. Außerdem stünde Dem auch das oben genannte entgegen. Nämlich die Absicherung durch Rechte Dritter am Gebäude.
Ich würde einen Beratungstermin bei einm Notar machen. Man kann trotz Überschreibung des Hauses das Haus praktisch unverkäuflich machen.
Ein Einsitzrecht des Vaters bis hin zu einem Verkaufsverbot zu Lebzeiten. Der Gestaltungsspielraum bei solchen Dingen ist groß.
In Sachen Aufstockung kann Dir bestimmt jemand Anderes fundierter Auskunft geben und ob es sich auswirken kann. Aber Deine Einkünfte und Zahlen haben sich ja nicht verändert. Wenn Du Dein Geld für den Kauf nutzen kannst, ist es erst einmal Deine Entscheidungsfreiheit.
In Unterhaltssachen kann man natürlich verlangen, (insbesondere auch bei Rückständen), vorhandenes Vermögen aufzulösen.
Aber das muss erst einmal vorhanden sein. Die Bank steht im 1. Rang und da bleibt sie auch. Alles Andere wäre Nachrangig und müsste hoffen, dass bei einem Verkauf oder einer Zwangsversteigerung was übrig bleibt.
Dazu müsste vorher die Schuld im Grundbuch eingetragen werden, um dann aus einem Nachrang heraus versteigern lassen zu können. Am Anfang der Laufzeit der Finanzierung wohl kaum möglich. Außerdem stünde Dem auch das oben genannte entgegen. Nämlich die Absicherung durch Rechte Dritter am Gebäude.