Wenn Du es hinbekommst, das Haus erst einmal unverkäuflich zu machen, kann das JC die Aufstockung auf Darlehnsbasis vornehmen. Die stehen beim Verkauf sofort auf der Matte.
Wenn das Haus rechtlich zu verkaufen ginge und Du selbst nicht darin wohnst, ist es sofort verfügbares Vermögen. Du würdest verpflichtet werden, davon zu leben und nicht von der Aufstockung. Wenn es klein ist und Du selbst darin lebst, ist es "Schonvermögen". Dann kommt beim Unterhalt wieder der Wohnwert ins Spiel.
Wenn das Haus rechtlich zu verkaufen ginge und Du selbst nicht darin wohnst, ist es sofort verfügbares Vermögen. Du würdest verpflichtet werden, davon zu leben und nicht von der Aufstockung. Wenn es klein ist und Du selbst darin lebst, ist es "Schonvermögen". Dann kommt beim Unterhalt wieder der Wohnwert ins Spiel.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka