09-07-2014, 21:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-07-2014, 22:07 von Blumentopferde.)
Update:
Gestern kam die Mail vom Anwalt:
Sehr geehrter Herr Blumentopferde,
in vorbezeichneter Angelegenheit hat mich das Gericht nochmals kontaktiert. Die Richterin wollte wissen, ob Sie bereit sind Unterhalt zu bezahlen oder nicht. Die Richterin wird Sie voraussichtlich wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilen wollen. Diese strebt hierzu einen Gerichtstermin und unter Umständen die Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Leistungsfähigkeit an. Letztlich kommt es nicht darauf an, ob Sie im Vergleichs- oder Urteilswege zum Unterhalt verpflichtet wären. Die Frage die sich nun stellt ist, ob Sie durch die Zahlung von Unterhalt die weiteren Unannehmlichkeiten abwenden wollen oder ob Sie es insofern darauf ankommen lassen möchten. Es müsste im Strafverfahren sodann argumentiert werden, dass Sie tatsächlich höhere Kosten haben und die fiktive Zurechnung Ihnen letztendlich nicht hilft.
Ich darf Sie höflichst bitten mir kurz mitzuteilen, wie Sie hier weiter verfahren möchten.
Mit freundlichen Grüßen
RA XYZ
Update:
Auf meine Frage eas denn schlimmstenfalls passieren könnte:
Sehr geehrter Herr Blumentopferde,
in vorbezeichneter Angelegenheit und im Hinblick auf Ihre Anfrage, kann ich Ihnen mitteilen, dass im schlimmsten Fall Sie zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt würden, mit der Auflage den errechneten Kindesunterhalt zu bezahlen. Letztendlich den Unterhalt, den auch das Amtsgericht im Urteilsverfahren festgesetzt hätte. Es kann jedoch auch weniger werden, da im Strafrecht andere Maßstäbe gelten. Wie weit letztendlich der einzelne Richter, der darüber entscheidet und auch das Landgericht - ich denke wir werden hier auf jeden Fall in die Berufung gehen müssen - dies sieht, kann ich bedauerlicherweise nicht vorab einschätzen. Ich gehe jedoch davon aus, dass strafrechtlich gesehen im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit weitere Abzüge, die über die Abzüge die das Familiengericht getätigt hat, hinausgehen. Auf Sie zukämen letztendlich die Verfahrenskosten aus dem Strafverfahren. Ob und wie weit die Richterin ein Gutachten hinsichtlich Ihres Gesundheitszustandes einholt, wird sich insofern ebenfalls zeigen. Letztlich beziehen Sie nicht umsonst Erwerbsunfähigkeitsrente.
Es stellt sich insofern die Frage, ob Sie es versuchen wollen, mit dem Risiko, dass letztendlich durch ein Gutachten herauskommen kann, dass Sie irgendeiner Tätigkeit, die den Mindestunterhalt sicherstellt bzw. eine gewisse Zahlungsverpflichtung auslöst, nachgehen können oder ob Sie sagen Sie wollen die Angelegenheit durch Aufnahme einer Zahlung erledigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Gestern kam die Mail vom Anwalt:
Sehr geehrter Herr Blumentopferde,
in vorbezeichneter Angelegenheit hat mich das Gericht nochmals kontaktiert. Die Richterin wollte wissen, ob Sie bereit sind Unterhalt zu bezahlen oder nicht. Die Richterin wird Sie voraussichtlich wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilen wollen. Diese strebt hierzu einen Gerichtstermin und unter Umständen die Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Leistungsfähigkeit an. Letztlich kommt es nicht darauf an, ob Sie im Vergleichs- oder Urteilswege zum Unterhalt verpflichtet wären. Die Frage die sich nun stellt ist, ob Sie durch die Zahlung von Unterhalt die weiteren Unannehmlichkeiten abwenden wollen oder ob Sie es insofern darauf ankommen lassen möchten. Es müsste im Strafverfahren sodann argumentiert werden, dass Sie tatsächlich höhere Kosten haben und die fiktive Zurechnung Ihnen letztendlich nicht hilft.
Ich darf Sie höflichst bitten mir kurz mitzuteilen, wie Sie hier weiter verfahren möchten.
Mit freundlichen Grüßen
RA XYZ
Update:
Auf meine Frage eas denn schlimmstenfalls passieren könnte:
Sehr geehrter Herr Blumentopferde,
in vorbezeichneter Angelegenheit und im Hinblick auf Ihre Anfrage, kann ich Ihnen mitteilen, dass im schlimmsten Fall Sie zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt würden, mit der Auflage den errechneten Kindesunterhalt zu bezahlen. Letztendlich den Unterhalt, den auch das Amtsgericht im Urteilsverfahren festgesetzt hätte. Es kann jedoch auch weniger werden, da im Strafrecht andere Maßstäbe gelten. Wie weit letztendlich der einzelne Richter, der darüber entscheidet und auch das Landgericht - ich denke wir werden hier auf jeden Fall in die Berufung gehen müssen - dies sieht, kann ich bedauerlicherweise nicht vorab einschätzen. Ich gehe jedoch davon aus, dass strafrechtlich gesehen im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit weitere Abzüge, die über die Abzüge die das Familiengericht getätigt hat, hinausgehen. Auf Sie zukämen letztendlich die Verfahrenskosten aus dem Strafverfahren. Ob und wie weit die Richterin ein Gutachten hinsichtlich Ihres Gesundheitszustandes einholt, wird sich insofern ebenfalls zeigen. Letztlich beziehen Sie nicht umsonst Erwerbsunfähigkeitsrente.
Es stellt sich insofern die Frage, ob Sie es versuchen wollen, mit dem Risiko, dass letztendlich durch ein Gutachten herauskommen kann, dass Sie irgendeiner Tätigkeit, die den Mindestunterhalt sicherstellt bzw. eine gewisse Zahlungsverpflichtung auslöst, nachgehen können oder ob Sie sagen Sie wollen die Angelegenheit durch Aufnahme einer Zahlung erledigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt