10-07-2014, 14:13
Da steht in "Ausnahmefällen" und bei "Angemessenheit", wenn ansonsten die Wohnungslosigkeit droht. Dazu gehört das Kriterium, dass die Immobilie fast abgezahlt sein muss. Das BSG hat in neueren Urteilen den Kurs bestätigt, dass die Tilgung grundsätzlich nicht als KDU zu berücksichtigen ist sondern der Vermögensbildung zuzurechnen ist.
Da könnte sonst jeder losrennen, sich auf Kredit ein Haus kaufen, 5% Tilgung vereinbaren, danach Hartz 4 beziehen und sich ins Fäustchen lachen.
Da könnte sonst jeder losrennen, sich auf Kredit ein Haus kaufen, 5% Tilgung vereinbaren, danach Hartz 4 beziehen und sich ins Fäustchen lachen.