10-07-2014, 16:41
(10-07-2014, 14:27)raid schrieb: Vater und Sohn sind auch nicht als BG zu werten, hierzu gibt es Urteile. Außer sie geben explizit an, dass sie gemeinsam wirtschaften.
Auch das ist nicht richtig. Wenn Verwandte oder Verschwägerte zusammenleben, wird von einer Einstandsgemeinschaft ausgegangen und die die Beweislast liegt bei Ihnen und nicht beim Jobcenter.